Liebe Kulturschaffende und die, die es einmal werden wollen, liebe Kunst- und Kulturinteressierte,

die Stadt Ilmenau ruft jedes Jahr zur Einreichung von Finanzanträgen für Projekte und Veranstaltungen im kommenden Haushaltsjahr auf. Grundlage dafür ist die Kunst- und Kulturförderrichtlinie, welche am 01.10.2019 beschlossen wurde.

Bis wann und wo muss ich einen Antrag einreichen?

Auch in diesem Jahr können bis zum 30.11.2020 für das Haushaltsjahr 2021 Finanzanträge gestellt werden.   Anträge müssen schriftlich an folgende Adresse gehen: Stadtverwaltung Ilmenau, Stadtmarketing, Kultur- und Sozialamt, Am Markt 7, 98693 Ilmenau


Wo finde ich den Antrag und was muss ich beachten?

Den Antrag findet Ihr auf der Webseite der Stadt Ilmenau unter https://www.ilmenau.de/files/antrag_kulturfoerderung.pdf.

Die dazugehörige Förderrichtlinie findet Ihr unter dem Link https://www.ilmenau.de/files/kulturfoerderrichtlinie.pdf.

Diese gilt es unbedingt zu beachten.

Ich habe eine tolle Idee, aber keinen Verein o.ä. und bräuchte Unterstützung. An wen kann ich mich wenden?  

Von offizieller Seite steht natürlich der Kultur- und Sozialamtsleiter und die in dem Bereich tätigen Mitarbeiter*innen (kultur.sozialamt@ilmenau.de) für Fragen zur Verfügung.  Willst du generell eine Rückmeldung zur Idee von einem Verein, der schon unterschiedlichste Veranstaltungen geplant, durchgeführt und abgerechnet hat, dann kannst Du dich gerne an den Ilmenauer Verein Kulturelle Koordinierung e.V. (vorstand.kuko@tu-ilmenau.de) wenden.

  Wie ist der Ablauf der Fördermittelvergabe?  

Bis zum 30.11.2020 müssen die Anträge eingereicht werden. Diese werden dann vom Kultur- und Sozialamt für den Kultur- und Sportausschuss aufbereitet und (wahrscheinlich) im Januar den Ausschussmitgliedern vorgestellt. Die Ausschussmitglieder des Kultur- und Sportausschusses bestehen dabei aus gewählten Stadtratsmitgliedern, berufenen Bürger*innen, Beirät*innen, Beigeordneten, Ortsteilrät*innen und -bürgermeister*innen sowie der Bürgermeisterin. Zusätzlich sind die Amtsleiter*innen oder ihre Vertreter*innen anwesend. Die anwesenden Ausschussmitglieder diskutieren die eingereichten Anträge und entscheiden demokratisch darüber, ob der Antrag von Seiten der Stadt unterstützt wird und wenn ja in welcher Höhe. Antragssteller*innen erhalten nach gefassten Beschluss eine Bewilligung oder Ablehnung. Bei der Bewilligung muss danach ein Mittelabruf getätigt werden. Nach der durchgeführten Veranstaltung muss der Stadt Ilmenau eine Abrechnung zugehen, welche vom Kultur- und Sozialamt überprüft wird. Änderungen am Finanzplan müssen schnellstmöglich beim Kultur- und Sozialamt eingehen, um evtl. Rückforderungen zu vermeiden.  

Was ist wenn ich eine Veranstaltung plane, einen Finanzantrag stelle und dann kann sie aufgrund der aktuellen Pandemiesituation nicht stattfinden?  

Bewilligte Fördermittel müssen nicht abgerufen werden. Sollte sich herausstellen, dass die Veranstaltung nicht stattfinden kann, muss dies dem Kultur- und Sozialamt angezeigt werden und die Fördermittel sind (bei erfolgter Ausreichung) zurückzuzahlen bzw. werden sie gar nicht erst ausgezahlt. Bereits getätigte Ausgaben (bei kurzfristigen Absagen) können allerdings von der Fördersumme abgerechnet werden, auch wenn die Veranstaltung noch nicht stattgefunden hat.


Abschießend können wir sagen:
Scheut Euch nicht Anträge zu stellen, um das kulturelle Leben der Stadt Ilmenau zu bereichern!