Mitgliedschaft

Information zur Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge 2026
Aktuell stellen wir unsere Mitgliederverwaltung auf ein neues System um.
Im Zuge dieser Umstellung kommt es zu organisatorischen Anpassungen im Bereich der Beitragsabrechnung.
Daher bitten wir euch, die Mitgliedsbeiträge nicht wie bisher bis zum 28.02.2026 zu überweisen.
Sobald die Umstellung abgeschlossen ist und die neuen Zahlungsmodalitäten feststehen, informieren wir euch rechtzeitig mit allen weiteren Details (Fälligkeit, Bankverbindung bzw. SEPA-Abbuchung).
Vielen Dank für euer Verständnis und eure Geduld während der Umstellungsphase.

Information zur Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge 2026
Aktuell stellen wir unsere Mitgliederverwaltung auf ein neues System um.
Im Zuge dieser Umstellung kommt es zu organisatorischen Anpassungen im Bereich der Beitragsabrechnung.
Daher bitten wir euch, die Mitgliedsbeiträge nicht wie bisher bis zum 28.02.2026 zu überweisen.
Sobald die Umstellung abgeschlossen ist und die neuen Zahlungsmodalitäten feststehen, informieren wir euch rechtzeitig mit allen weiteren Details (Fälligkeit, Bankverbindung bzw. SEPA-Abbuchung).
Vielen Dank für euer Verständnis und eure Geduld während der Umstellungsphase.
Mitgliedsantrag
aktuelles Verfahren
Derzeit werden Mitgliedsanträge weiterhin in Schriftform beim Vorstand eingereicht.
Der Antrag enthält alle erforderlichen Angaben zur Mitgliedererfassung.
Wichtig:
Bitte achtet darauf, dass der Antrag – insbesondere bei handschriftlichem Ausfüllen – gut leserlich ausgefüllt ist.
Der ausgefüllte Antrag kann anschließend in den Vereinsbriefkasten eingeworfen werden:
Max-Planck-Ring 7 – Haus A – Kellereingang (links neben dem Kindergarten)
Nach Eingang des Antrags wird dieser durch den Vorstand geprüft.
Im Anschluss erhaltet ihr eine Bestätigungs-E-Mail mit weiteren Informationen zur Mitgliedschaft und zum weiteren Ablauf.
Umstellung auf Online-Verfahren
Im Rahmen der derzeitigen Umstellung unserer Mitgliederverwaltung wird das Antragsverfahren künftig auf ein Online-Verfahren umgestellt.
Sobald das digitale Antragsformular verfügbar ist, informieren wir entsprechend auf unserer Website.
Beiträge
gültig ab 2026
| Mitgliedsart | Beitrag pro Jahr |
|---|---|
| a) Einzelmitglieder (Verdiener) | 40,00 € |
| b) Einzelmitglieder (ermäßigt) | 20,00 € |
| c) Gruppen / eingetragene Vereine / vereinsrechtlich gleichgestellte Vereinigungen | |
| bis einschließlich 10 Mitglieder | 100,00 € |
| ab 11 Mitgliedern | 150,00 € |
| d) Fördermitglieder (§ 6 der Satzung, Mindestbeitrag) | 80,00 € |
| Fördermitglieder können freiwillig einen höheren Beitrag leisten. | |
Aktuelle Beitragsordnung ab 2026 als PDF
gültig ab 2026 – beschlossen am 18.12.2025
Aktuelle Beitragsordnung ab 2026 als PDF
gültig ab 2026 – beschlossen am 18.12.2025
Beitragsordnung
gültig ab 2026 – beschlossen am 18.12.2025
Inhaltsverzeichnis
- I Mitgliedsbeiträge – Grundsätze
- II Beitragshöhe und Aufnahmegebühr
- III Fälligkeit und Zahlungsweise
- IV Ermäßigung, Befreiung und Beendigung
- V Schlussbestimmungen
I Mitgliedsbeiträge – Grundsätze
§ 1 Grundsatz und Begriffsbestimmungen
- Der Verein erhebt zur Erfüllung seiner satzungsmäßigen Aufgaben Mitgliedsbeiträge.
- Die Beitragspflicht beginnt mit der Aufnahme in den Verein § 5 der Satzung.
- Die Beiträge sind Jahresbeiträge und beziehen sich auf das jeweilige Kalenderjahr, soweit diese Ordnung nichts Abweichendes regelt.
- Verdiener im Sinne dieser Beitragsordnung sind Mitglieder, die keiner Ermäßigung im Sinne von Absatz (5) oder (6) unterliegen.
- Ermäßigte Mitglieder sind Mitglieder, die nicht über ein eigenes regelmäßiges Einkommen verfügen oder deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist.
- Zu den ermäßigten Mitgliedern zählen insbesondere Studierende, Schüler/innen, Auszubildende, Rentner/innen, Erwerbslose sowie Personen im Bezug von Sozialleistungen. Die Aufzählung ist nicht abschließend.
II Beitragshöhe und Aufnahmegebühr
§ 2 Beitragshöhe
(1) Der jährliche Beitrag beträgt für:
| Mitgliedsart | Beitrag pro Jahr |
|---|---|
| a) Einzelmitglieder (Verdiener) | 40,00 € |
| b) Einzelmitglieder (ermäßigt) | 20,00 € |
| c) Gruppen / eingetragene Vereine / vereinsrechtlich gleichgestellte Vereinigungen | |
| – bis einschließlich 10 Mitglieder | 100,00 € |
| – ab 11 Mitgliedern | 150,00 € |
| d) Fördermitglieder (§ 6 der Satzung, Mindestbeitrag) | 80,00 € |
(2) Fördermitglieder können freiwillig einen höheren Beitrag leisten.
§ 3 Aufnahmegebühr
- Für Einzelmitglieder sowie Gruppen nach § 2 Absatz (1) a), b) und d) wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe des jeweiligen Jahresbeitrages erhoben.
- Die Aufnahmegebühr entfällt, wenn der erste Jahresbeitrag innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme entrichtet wird.
- Die Ermäßigung nach Absatz (2) wird nur bei der erstmaligen Aufnahme gewährt.
- Für Fördermitglieder (§ 6 der Satzung) wird keine Aufnahmegebühr erhoben.
III Fälligkeit und Zahlungsweise
§ 4 Fälligkeit
- Der Mitgliedsbeitrag ist für das laufende Kalenderjahr spätestens bis zum 28. Februar zu entrichten.
- Bei unterjährigem Eintritt ist der volle Jahresbeitrag zu zahlen, unabhängig vom Zeitpunkt des Eintritts.
- Erfolgt der Eintritt nach dem 1. Oktober, entfällt der Beitrag für das laufende Kalenderjahr. Die Beitragspflicht beginnt in diesem Fall mit dem folgenden Kalenderjahr.
§ 5 Zahlungsweise
- Die Beitragszahlung erfolgt grundsätzlich im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren.
- Das Mitglied erteilt dem Verein hierzu ein entsprechendes Lastschriftmandat und sorgt für ausreichende Kontodeckung.
- Entstehende Kosten durch Rücklastschriften oder fehlerhafte Kontodaten trägt der Zahlungspflichtige.
§ 6 Abweichende Zahlungsweise
- In begründeten Ausnahmefällen kann die Zahlung per Überweisung oder in bar erfolgen.
- In diesen Fällen wird eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 2,50 € pro Jahr erhoben.
- Die Pauschale entfällt für eingetragene Vereine und vereinsrechtlich gleichgestellte Vereinigungen.
IV Ermäßigung, Befreiung und Beendigung
§ 7 Ermäßigung und Befreiung
- Der Vorstand kann auf Antrag Beiträge ermäßigen oder ganz erlassen, wenn hierfür ein sozialer, wirtschaftlicher oder persönlicher Härtefall vorliegt.
- Ein Anspruch auf Ermäßigung oder Befreiung besteht nicht.
- Die Entscheidung trifft der Vorstand nach pflichtgemäßem Ermessen und ist gegenüber der Mitgliederversammlung zu begründen.
§ 8 Ende der Beitragspflicht
Die Beitragspflicht endet mit dem Ende der Mitgliedschaft gemäß § 8 der Satzung.
V Schlussbestimmungen
§ 9 Inkrafttreten
- Diese Beitragsordnung wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.
- Sie tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 18.12.2025 in Kraft.
- Frühere Beitragsordnungen treten gleichzeitig außer Kraft.
